· Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EVENTXL Eventagentur

 

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen (insbesondere Angebote, Lieferungen und Leistungen) der EVENTXL Eventagentur, nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet. Der bzw. die Auftraggeber werden nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.

Mit der Erteilung eines Auftrages bzw. dem Abschluss eines Vertrages mit der Agentur sowie der Abnahme von Lieferungen und Leistungen der Agentur erkennt der Kunde die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die AGB der Agentur gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt der Geltung und Einbeziehung in den Vertrag ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB der Agentur abweichende Bedingungen des Kunden Leistungen für den Kunden vorbehaltlos ausführt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung des Auftrages durch die Agentur oder durch einen eingesetzten Erfüllungsgehilfen getroffen werden, erfolgen auf der Grundlage und gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

§ 2 Leistungen/Leistungsumfang

Die Agentur vermittelt Leistungen Dritter für Veranstaltungen. Der Kunde möchte im Hinblick auf seine Veranstaltung das Know-how der Agentur in diesem Bereich nutzen und die Vermittlungsleistungen der Agentur beauftragen.

Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermittlung von Verträgen mit Werkunternehmern und/oder Dienstleistern über einzelne Leistungen, die zur Veranstaltung des Kunden erbracht werden sollen.

Die Agentur verpflichtet sich im Hinblick auf die vom Kunden veranstaltete Veranstaltung für den Kunden Leistungsangebote von Werkunternehmern und/oder Dienstleistern einzuholen und an den Kunden zu vermitteln. Darüber hinaus erbringt die Agentur Planungs- und Organisationsleistungen im Hinblick auf die Veranstaltung.

Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtung der Agentur bestimmen sich nach dem im Angebot aufgeführten Leistungsverzeichnis.

Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche oder zusätzlich oder vom Leistungsverzeichnis abweichende Leistungen, die auf Verlangen des Kunden durchgeführt werden sollen oder Mehraufwendungen, die bedingt durch unrichtige Angaben des Kunden erfolgt sind, sind Zusatzleistungen. Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden und sind separat zu vergüten. Sie werden nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.
Die Erfüllung der jeweils gebuchten Leistung als solche stellt keine Leistungspflicht der Agentur das; die Agentur ist lediglich Vermittlerin der von ihr angezeigten Leistungen, Werke, Ereignisse.

 

§ 3 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend bzw. unverbindlich. Angebote gelten dann als verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form abgegeben und als verbindlich bezeichnet worden sind. An verbindliche Angebote ist die Agentur 14 Tage ab Abgabe gebunden, insofern das Veranstaltungsdatum mehr als 2 Monate in der Zukunft liegt und eine Erfüllung des Angebotes garantiert werden kann. Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebotes zustande. Wesentliche Änderungen oder ergänzende Vereinbarungen der im Angebot beschriebenen Leistungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen wurden.

 

§ 4 Vertragspartner

Sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, schließt der Kunde den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. Der Vertrag gilt aber auch dann, wenn der Kunde die Agentur in fremden Namen und für fremde Rechnung beauftragt.
Die Agentur ist für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzuschalten. Die Agentur wird die hierfür erforderlichen Verträge im Namen des Auftraggebers schließen.
Vertragspartner des Kunden bzw. desjenigen, in dessen Namen der Kunde den Vertrag abschließt, ist im Hinblick auf die von der Agentur jeweils vermittelten Leistungen der jeweilige Werkunternehmern und/oder Dienstleistern.
Der Vertrag hinsichtlich Buchung und Durchführung der jeweiligen Leistung, des jeweiligen Werkes, des jeweiligen Ereignisses kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Werkunternehmern und/oder Dienstleistern zustande. Für die Leistungen der Werkunternehmern und/oder Dienstleistern hat die Agentur in keiner Weise einzustehen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat die Agentur bei ihrer Vermittlungstätigkeit durch Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen zu unterstützen und sie über jede wesentliche Änderung seiner Planungen der Veranstaltung zu informieren. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, der Agentur die für die Veranstaltung und seine diesbezüglichen Wünsche und Vorstellungen benötigten Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen; die Agentur über alle weiteren Maßnahmen zur Anbahnung von Kontakten zu Werkunternehmern und/oder Dienstleistern und im Hinblick auf die Veranstaltung, soweit sie den Kunden betreffen und mit ihm abgestimmt sind, durch seine Mitwirkung zu unterstützen; die Agentur laufend über alle wichtigen Termine und die von ihm abgeschlossenen Verträge sowie über eine längere Abwesenheit, egal, ob aus beruflichen oder privaten Gründen, rechtzeitig vorher zu informieren; nach Möglichkeit dafür zu sorgen, dass er auch bei einer längeren Abwesenheit für die Agentur erreichbar ist;  
auf schriftliche oder mündliche Anfragen der Agentur möglichst rasch zu reagieren und ihr seine Entscheidungen zu vorgeschlagenen Leistungen, Werken und Ereignissen für die Veranstaltung in angemessener Zeit bekannt zu geben.

Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allen Verpflichtungen und Verbindlichkeiten freizustellen, die sie in seinem Auftrag und mit seiner Zustimmung eingegangen ist.

 

§ 6 Beschreibungen von Leistungen

Die Beschreibung eines Leistungsangebotes eines Werkunternehmers und/oder Dienstleisters durch die Agentur ist zum Zeitpunkt der Präsentation durch die Agentur gegenüber dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen der Agentur korrekt. Der Inhalt des Leistungsangebotes des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters kann jedoch Änderungen unterliegen. Die Agentur bemüht sich, diese Änderungen in der allgemeinen Beschreibung des Leistungsangebotes des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters zu aktualisieren. Für unzutreffende Informationen des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters übernimmt die Agentur als bloße Vermittlerin der Leistungen keine Haftung.

Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Leistungen, Werken und Ereignissen verwendeten Fotos dienen lediglich der Beschreibung der jeweiligen Leistung, des Werkes bzw. des Ereignisses. Die Abbildungen sind daher unverbindlich und können variieren.

 

§ 7 Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Teilnahme an der Veranstaltung, einer Leistung, einem Werk oder einem Ereignis des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters kann die Erfüllung persönlicher Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Führerschein). Die Voraussetzungen ergeben sich aus der Beschreibung der jeweiligen Leistung, dem Werk und dem Ereignis des Werkunternehmers und/oder Dienstleisters sowie der Veranstaltung selbst. 

Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er oder die entsprechenden an der Veranstaltung teilnehmenden Personen die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine ganze oder teilweise Rückerstattung des Buchungspreises bzw. der entsprechenden Vergütung, die an die Agentur zu zahlen ist, ist im Falle der Nichterfüllung der persönlichen Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Sämtliche Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Leistung, das jeweilige Werk und das jeweilige Ereignis ergeben sich aus der Beschreibung, die der Werkunternehmer und/oder Dienstleister dem Kunden geben. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Angaben vor Buchung der Leistung, des Werkes oder des Ereignisses sorgfältig durchzulesen.

Aus der Beschreibung der Leistung, des Werkes oder des Ereignisses wird der Kunde entsprechend darüber informiert, ob die Teilnahme an der jeweiligen Leistung, des Werkes oder des Ereignisses von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist. In einem solchen Falle obliegt es dem Kunden, die Witterungsverhältnisse am Tag der Veranstaltung bei dem Werkunternehmer und/oder Dienstleister zu erfragen. Sollte die Leistung, das Werk oder das Ereignis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, übernimmt die Agentur in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung, des Werkes oder des Ereignisses entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub etc.). Insoweit gelten allein die zwischen dem Werkunternehmer und/oder Dienstleister und dem Kunden vereinbarten Bedingungen.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur für die vertragsgegenständliche Leistungen eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Vereinbarte Tagessätze beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 8 Stunden. Soweit diese Arbeitszeiten innerhalb eines Tages überschritten werden sollten, erhöht sich der Tagessatz pro angefangener Stunde um 20%.

Nach erfolgter Auftragserteilung eines Angebotes sind 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung entsprechend des Angebotes fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.  Die restlichen 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung werden in 2 Zahlungsziele aufgeteilt. 30 % werden in der Mitte des Planungsprozesses fällig und die restlichen 20% müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein oder gegen Ausstellung einer Quittung bezahlt worden sein.
Über die genauen Zahlungszeitpunkte wird die Agentur dem Kunden nach Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, der die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten aufweist.
Alle anderen Leistungen insbesondere Einzelleistungen sind sofort zur Zahlung fällig sofern nicht auf der Rechnung eine bestimmte Zahlungsfrist gesetzt ist.
Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Verzugsbestimmungen.


§ 9 Vertragslaufzeit/Kündigung

Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Agentur und den Kunden in Kraft. Der Vertrag endet spätestens am ersten Tag nach der Hochzeit oder der Veranstaltung.

Die Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde nicht fristgemäß trotz einer Mahnung sowie einer weiteren Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung seiner Zahlungsverpflichtung an die Agentur oder den Werkunternehmer und/oder Dienstleister nachkommt.

Im Falle der Kündigung durch den Kunden gelten folgende Schadensersatzverpflichtungen seitens des Kunden: Soweit der Kunde mehr als 6 Monate vor der Veranstaltung kündigt, sind 40 % der vereinbarten Vergütung an die Agentur zu zahlen, soweit der Kunde mehr als 3 Monate und bis zu 5 Monaten vor der Veranstaltung die Kündigung erklärt sind seitens des Kunden 60 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. 

Soweit die Kündigung mehr als 3 Monate und bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung erklärt wird, sind 80 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Soweit die Kündigung im Zeitraum zwischen dem festgelegten Veranstaltungsdatum und 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars als Schadensersatz. Dem Kunden steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Agentur bleibt es unbenommen, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen.

 

§10 Covid-19

Werden die Verordnungen über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 wieder verschärft, sind diesbezüglich entstehende Kosten nicht durch dieses Angebot abgedeckt, sondern müssen gesondert kalkuliert werden.

 

§ 11 Haftungsausschluss

Die Agentur haftet nicht für die Erbringung der von der Agentur vermittelten Leistungen durch den Werkunternehmer und/oder Dienstleister, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Werkunternehmers und/oder Dienstleisters, die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, des Werkes oder des Ereignisses und für die ordnungsgemäße Weiterleitung von Informationen, Anzeigen und Willenserklärungen zwischen dem Kunden und dem Werkunternehmer und/oder Dienstleister bis zur Buchung der jeweiligen Leistung, des Werkes oder des Ereignisses.

Die Agentur haftet gegenüber den Kunden aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen – oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung der Agentur auf vorhersehbare typische Schäden beschränkt. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.

Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen von Servicepartner bzw. Fremdbetrieben (Werkunternehmern und/oder Dienstleistern), die durch die Agentur vermittelt werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und der Überwachung des Servicepartners bzw. des Fremdbetriebes nachgewiesen wird.

 

§ 12 Eigene Veranstaltungen und Workshops

EVENTXL veranstaltet eigene Events und Workshops. Falls ein Termin von uns nicht eingehalten werden kann wird dieser automatisch um eine Woche verschoben. Dies ist kein Rücktrittsgrund vom Vertrag.

 

§ 13 Datenschutz/Schutzrechte

Nutzungsrechte jeder Art an der von der Agentur erstellten Konzepten, Entwürfen, Fotografien, Abbildungen, Texten, Plänen, Programmen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Vereinbarung bei der Agentur. Vervielfältigungen und die Weitergabe sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.

Die Agentur ist berechtigt Fotoaufnahmen sowie Videoaufnahmen der Veranstaltung selbst als auch während der Vorbereitung anzufertigen und diese zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigenwerbung und zu Referenzwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. EVENTXL ist berechtigt, Detailaufnahmen des Fotografen als Referenz, auf der Website und sozialen Medien zu benutzen.

Alle der Agentur durch die Kunden überlassenen Daten werden vertraulich durch die Agentur behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages offengelegt.


§ 14 Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieser Klausel.

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Stuttgart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Stuttgart. EVENTXL steht es frei jederzeit ohne Angabe von Gründen das Eventdatum und/oder den Eventort zu ändern. Haben Sie bereits ein Ticket für das Event gekauft und wir ändern das Datum und/oder den Ort des Events, dann erstatten wir auf verlangen Ihre Zahlung zurück. Für weitere Ansprüche wie zum Beispiel Fahrt- oder Flugkosten oder Unterkunftskosten oder weitere Kosten haften wir nicht. Entstehen Ihnen weitere Kosten durch Aktionen die von uns nicht beauftragt wurden, übernehmen wir keine Haftung.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.